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BVerwG, 19.12.1979 - 1 C 87.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückverweisung einer Berufung bei Nichtkenntnisnahme des Gerichtes von der Berufungsbegründung auf Grund eines Büroversehens - Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.09.1978 - 259 IX 78
- BVerwG, 20.04.1979 - 1 B 535.78
- BVerwG, 19.12.1979 - 1 C 87.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1979 - 1 C 87.79
Dem Anspruch der am Verfahren Beteiligten auf Gewährung des rechtlichen Gehörs entspricht die Pflicht des Gerichts, die nicht offensichtlich neben der Sache liegenden Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - [BVerfGE 47, 182]). - BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.12.1979 - 1 C 87.79
Die Berufungsbegründung enthielt Ausführungen, die im Zusammenhang mit der Sache standen und nicht schon vom Standpunkt eines Unbeteiligten aus von vornherein "neben der Sache" lagen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1966 - BVerwG 5 C 80.64 - BVerwGE 24, 264 [268]).